Index
L82000 BauordnungRechtssatz
Nachbarn im Bundesland Tirol kommt ein Mitspracherecht hinsichtlich einer allfälligen Überschreitung der Baumassendichte nicht zu (vgl. etwa VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0020).Nachbarn im Bundesland Tirol kommt ein Mitspracherecht hinsichtlich einer allfälligen Überschreitung der Baumassendichte nicht zu vergleiche etwa VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0020).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060012.L01Im RIS seit
01.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023