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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §52Rechtssatz
Der hg. Rechtsprechung zufolge (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/06/0244, mit Hinweisen auf VwGH 25.2.2010, 2006/06/0083) wurde als Beurteilungsmaßstab für die wirtschaftliche Vertretbarkeit von Instandhaltungsmaßnahmen ein Zeitraum von 25 Jahren als zutreffend angesehen. Wenn darüber hinaus auch andere Amortisationszeiträume berechnet werden, schadet dies jedoch nicht.Der hg. Rechtsprechung zufolge vergleiche VwGH 27.1.2011, 2010/06/0244, mit Hinweisen auf VwGH 25.2.2010, 2006/06/0083) wurde als Beurteilungsmaßstab für die wirtschaftliche Vertretbarkeit von Instandhaltungsmaßnahmen ein Zeitraum von 25 Jahren als zutreffend angesehen. Wenn darüber hinaus auch andere Amortisationszeiträume berechnet werden, schadet dies jedoch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022060263.L02Im RIS seit
02.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023