RS Vwgh 2023/2/2 Ro 2022/18/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2023
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/19/0077 E 19. September 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt es nicht

bloß auf die tatsächliche politische Gesinnung des Asylwerbers

an, auch die ihm seitens der Verfolger unterstellte politische

Gesinnung ist asylrechtlich relevant.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022180002.J01

Im RIS seit

28.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten