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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198Rechtssatz
Säumniszuschläge gehören zu den Nebenansprüchen iSd § 3 Abs. 2 BAO und stellen nach Abs. 1 der zitierten Bestimmung Abgaben dar. Sie sind mit Abgabenbescheid (§ 198 BAO) geltend zu machen. Auch Bescheide über Säumniszuschläge können Teil eines Sammelbescheids sein (vgl. VwGH 13.11.1985, 85/13/0057).Säumniszuschläge gehören zu den Nebenansprüchen iSd Paragraph 3, Absatz 2, BAO und stellen nach Absatz eins, der zitierten Bestimmung Abgaben dar. Sie sind mit Abgabenbescheid (Paragraph 198, BAO) geltend zu machen. Auch Bescheide über Säumniszuschläge können Teil eines Sammelbescheids sein vergleiche VwGH 13.11.1985, 85/13/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130012.L04Im RIS seit
08.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023