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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1Rechtssatz
Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt (vgl. etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt vergleiche etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130012.L02Im RIS seit
08.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023