RS Vwgh 2023/2/2 Ra 2020/13/0012

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Veröffentlicht am 02.02.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt (vgl. etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt vergleiche etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130012.L02

Im RIS seit

08.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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