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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/09/0138 E 17. Dezember 2013 RS 1Stammrechtssatz
Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen (vgl. E 3. September 2002, 99/09/0152).Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen vergleiche E 3. September 2002, 99/09/0152).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020170.L11Im RIS seit
21.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023