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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4Rechtssatz
Fahrtkosten zu einem Wohnheim für beeinträchtigte Menschen sind - wenn sie nicht unter § 5 Abs. 3 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen (Behindertenwerkstätte) subsumiert werden können - als Kosten der Heilbehandlung anzusehen, weil sie einem positiven therapeutischen Zweck dienen (vgl. VfGH 22.9.2016, E 2556/2015). Dabei ergibt sich der positive therapeutische Zweck aus der institutionalisierten und professionellen Betreuung im Wohnheim für Menschen mit Beeinträchtigungen.Fahrtkosten zu einem Wohnheim für beeinträchtigte Menschen sind - wenn sie nicht unter Paragraph 5, Absatz 3, der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen (Behindertenwerkstätte) subsumiert werden können - als Kosten der Heilbehandlung anzusehen, weil sie einem positiven therapeutischen Zweck dienen vergleiche VfGH 22.9.2016, E 2556/2015). Dabei ergibt sich der positive therapeutische Zweck aus der institutionalisierten und professionellen Betreuung im Wohnheim für Menschen mit Beeinträchtigungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021150005.J05Im RIS seit
30.03.2023Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023