RS Vwgh 2023/2/23 Ra 2022/15/0032

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Veröffentlicht am 23.02.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/13/0190 E 13. September 2006 VwSlg 8156 F/2006 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner oder sonstige Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (Hinweis E 29. Mai 2001, 96/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150032.L01

Im RIS seit

06.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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