RS Vwgh 2023/2/27 Ra 2022/03/0286

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Veröffentlicht am 27.02.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die unterlassene Mitwirkung einer Partei entbindet die Behörde bzw. das VwG nicht von der amtswegigen Ermittlungspflicht und rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Annahme des Nichtvorliegens des zu Erweisenden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030286.L01

Im RIS seit

29.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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