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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Die unterlassene Mitwirkung einer Partei entbindet die Behörde bzw. das VwG nicht von der amtswegigen Ermittlungspflicht und rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Annahme des Nichtvorliegens des zu Erweisenden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030286.L01Im RIS seit
29.03.2023Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023