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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litbHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/11/0247 E 30. März 1993 RS 3Stammrechtssatz
Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem
Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines
Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so
verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel
gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis
E 23.5.1984, 83/11/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023110021.L02Im RIS seit
13.04.2023Zuletzt aktualisiert am
27.04.2023