RS Vwgh 2023/3/1 Ra 2020/13/0093

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Veröffentlicht am 01.03.2023
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Zeuge kann nur seine unmittelbaren Wahrnehmungen schildern (vgl. zur Abgrenzung des Sachverständigenbeweises vom Zeugenbeweis VwGH 6.7.2016, Ro 2016/08/0012, mwN).Ein Zeuge kann nur seine unmittelbaren Wahrnehmungen schildern vergleiche zur Abgrenzung des Sachverständigenbeweises vom Zeugenbeweis VwGH 6.7.2016, Ro 2016/08/0012, mwN).

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130093.L02

Im RIS seit

28.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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