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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9Rechtssatz
Verneinte das VwG bei Wahrunterstellung einer vorgebrachten Beziehung vertretbar, dass das schützenswerte Privatleben des Fremden die öffentlichen Interessen an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes überwiege, liegt kein relevanter Verfahrensmangel vor, wenn das VwG von der Vernehmung der (ehemaligen) Lebensgefährtin des Fremden sowie von seiner Befragung zu diesem Thema absah (vgl. VwGH 21.12.2022, Ra 2022/22/0165; 17.5.2021, Ra 2020/21/0539).Verneinte das VwG bei Wahrunterstellung einer vorgebrachten Beziehung vertretbar, dass das schützenswerte Privatleben des Fremden die öffentlichen Interessen an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes überwiege, liegt kein relevanter Verfahrensmangel vor, wenn das VwG von der Vernehmung der (ehemaligen) Lebensgefährtin des Fremden sowie von seiner Befragung zu diesem Thema absah vergleiche VwGH 21.12.2022, Ra 2022/22/0165; 17.5.2021, Ra 2020/21/0539).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020210018.L03Im RIS seit
29.03.2023Zuletzt aktualisiert am
03.04.2023