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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9Rechtssatz
Sofern die Revision das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage behauptet, bei Erfüllung welcher Kriterien von einer herausragenden Integration auszugehen sei, wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei stets um eine Frage des Einzelfalles handelt und nicht allgemein beantwortet werden kann (vgl. VwGH 3.3.2022, Ra 2022/14/0042, mwN).Sofern die Revision das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage behauptet, bei Erfüllung welcher Kriterien von einer herausragenden Integration auszugehen sei, wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei stets um eine Frage des Einzelfalles handelt und nicht allgemein beantwortet werden kann vergleiche VwGH 3.3.2022, Ra 2022/14/0042, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022190196.L01Im RIS seit
04.04.2023Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023