Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/19/0196 B 9. März 2023 RS 1Stammrechtssatz
Sofern die Revision das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage behauptet, bei Erfüllung welcher Kriterien von einer herausragenden Integration auszugehen sei, wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei stets um eine Frage des Einzelfalles handelt und nicht allgemein beantwortet werden kann (vgl. VwGH 3.3.2022, Ra 2022/14/0042, mwN).Sofern die Revision das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage behauptet, bei Erfüllung welcher Kriterien von einer herausragenden Integration auszugehen sei, wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei stets um eine Frage des Einzelfalles handelt und nicht allgemein beantwortet werden kann vergleiche VwGH 3.3.2022, Ra 2022/14/0042, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023190029.L01Im RIS seit
13.04.2023Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023