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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §20Rechtssatz
Es besteht insbesondere im Kontext eines einheitlichen Binnenmarktes mit echtem Wettbewerb für das Unionsrecht ein Interesse daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. VwGH 18.6.2012, 2010/04/0011, mwN).Es besteht insbesondere im Kontext eines einheitlichen Binnenmarktes mit echtem Wettbewerb für das Unionsrecht ein Interesse daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird vergleiche VwGH 18.6.2012, 2010/04/0011, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2019040234.J02Im RIS seit
11.04.2023Zuletzt aktualisiert am
18.04.2023