Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ÄrzteG 1998 §151 Abs2Rechtssatz
Mangels Parteistellung des Angezeigten war die Revisionsbeantwortung des Angezeigten sowie der Antrag auf Aufwandersatz zurückzuweisen (vgl. VwGH 8.5.2020, Ra 2020/09/0012).Mangels Parteistellung des Angezeigten war die Revisionsbeantwortung des Angezeigten sowie der Antrag auf Aufwandersatz zurückzuweisen vergleiche VwGH 8.5.2020, Ra 2020/09/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023090001.L05Im RIS seit
14.04.2023Zuletzt aktualisiert am
15.05.2023