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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §19 Abs1dRechtssatz
§ 19 Abs. 1d UStG 1994 regelt lediglich, wer Steuerschuldner ist. Ob eine bestimmte Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, ist aber nicht Regelungsgegenstand dieser Bestimmung.Paragraph 19, Absatz eins d, UStG 1994 regelt lediglich, wer Steuerschuldner ist. Ob eine bestimmte Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, ist aber nicht Regelungsgegenstand dieser Bestimmung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130088.L07Im RIS seit
13.04.2023Zuletzt aktualisiert am
08.05.2023