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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Für das Vorliegen eines befreiten Umsatzes ist es nicht ausreichend, dass der Umsatz (aus einem "Hilfsgeschäft") lediglich mit dem Betrieb von Krankenhäusern eng verbunden ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130088.L04Im RIS seit
13.04.2023Zuletzt aktualisiert am
08.05.2023