RS Vwgh 2023/3/23 Ra 2021/15/0101

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Veröffentlicht am 23.03.2023
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/15/0102

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bildung einer wirtschaftlichen Einheit mehrerer Betriebe ist, dass zwischen den Betrieben ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. VwGH 27.9.2000, 95/14/0109). Das BFG muss im Rahmen seiner Sachverhaltsermittlungspflicht daher alle Indizien, die für und die gegen einen solchen Zusammenhang sprechen, erheben und dazu Feststellungen treffen.Voraussetzung für die Bildung einer wirtschaftlichen Einheit mehrerer Betriebe ist, dass zwischen den Betrieben ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht vergleiche VwGH 27.9.2000, 95/14/0109). Das BFG muss im Rahmen seiner Sachverhaltsermittlungspflicht daher alle Indizien, die für und die gegen einen solchen Zusammenhang sprechen, erheben und dazu Feststellungen treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021150101.L02

Im RIS seit

27.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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