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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Beachte
Rechtssatz
Voraussetzung für die Bildung einer wirtschaftlichen Einheit mehrerer Betriebe ist, dass zwischen den Betrieben ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. VwGH 27.9.2000, 95/14/0109). Das BFG muss im Rahmen seiner Sachverhaltsermittlungspflicht daher alle Indizien, die für und die gegen einen solchen Zusammenhang sprechen, erheben und dazu Feststellungen treffen.Voraussetzung für die Bildung einer wirtschaftlichen Einheit mehrerer Betriebe ist, dass zwischen den Betrieben ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht vergleiche VwGH 27.9.2000, 95/14/0109). Das BFG muss im Rahmen seiner Sachverhaltsermittlungspflicht daher alle Indizien, die für und die gegen einen solchen Zusammenhang sprechen, erheben und dazu Feststellungen treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021150101.L02Im RIS seit
27.04.2023Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023