RS Vwgh 2023/3/28 Ro 2021/04/0035

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Veröffentlicht am 28.03.2023
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Index

L72005 Beschaffung Vergabe Salzburg
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Es ist zulässig, in der zweiten Stufe eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung die (mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten) Ausschreibungsunterlagen anzufechten und dafür die verlängerte Frist des § 13 Abs. 3 Slbg LVergKG 2018 heranzuziehen.Es ist zulässig, in der zweiten Stufe eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung die (mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten) Ausschreibungsunterlagen anzufechten und dafür die verlängerte Frist des Paragraph 13, Absatz 3, Slbg LVergKG 2018 heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021040035.J06

Im RIS seit

25.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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