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L72005 Beschaffung Vergabe SalzburgNorm
BVergG 2018 §123 Abs8Rechtssatz
Es ist zulässig, in der zweiten Stufe eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung die (mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten) Ausschreibungsunterlagen anzufechten und dafür die verlängerte Frist des § 13 Abs. 3 Slbg LVergKG 2018 heranzuziehen.Es ist zulässig, in der zweiten Stufe eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung die (mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten) Ausschreibungsunterlagen anzufechten und dafür die verlängerte Frist des Paragraph 13, Absatz 3, Slbg LVergKG 2018 heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021040035.J06Im RIS seit
25.04.2023Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023