RS Vwgh 2023/3/28 Ro 2019/04/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2023
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Index

E3R E15202000
E3R E19400000
10/10 Auskunftspflicht
10/10 Datenschutz
10/10 Grundrechte
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Bonitätsdaten wird grundsätzlich eine "besondere Eingriffstiefe" in das Recht auf Geheimhaltung beigemessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2019040232.J02

Im RIS seit

25.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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