RS Vwgh 2023/3/31 Ra 2022/06/0237

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Veröffentlicht am 31.03.2023
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40/01 Verwaltungsverfahren

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/06/0238

Rechtssatz

Die Frage der Zuständigkeit oder Unzuständigkeit einer Behörde ist eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens (vgl. VwGH 31.1.2008, 2007/06/0210, mwN).Die Frage der Zuständigkeit oder Unzuständigkeit einer Behörde ist eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens vergleiche VwGH 31.1.2008, 2007/06/0210, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022060237.L04

Im RIS seit

02.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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