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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/12/0112 B 25. Oktober 2017 RS 2Stammrechtssatz
Es ist - wenngleich bei der diesbezüglichen Beurteilung besondere Vorsicht geboten ist - nicht schlichtweg ausgeschlossen, dass auch die Mitteilung eines vor Ausstellung einer ärztlichen Krankenstandsbestätigung erstellten medizinischen Gutachtens ein geschütztes Vertrauen des Beamten in die Richtigkeit der Bescheinigung seiner Dienstunfähigkeit ausschließen kann (vgl. VwGH 15.12.2010, 2009/12/0203). In welchen konkreten Situationen dies der Fall ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar.Es ist - wenngleich bei der diesbezüglichen Beurteilung besondere Vorsicht geboten ist - nicht schlichtweg ausgeschlossen, dass auch die Mitteilung eines vor Ausstellung einer ärztlichen Krankenstandsbestätigung erstellten medizinischen Gutachtens ein geschütztes Vertrauen des Beamten in die Richtigkeit der Bescheinigung seiner Dienstunfähigkeit ausschließen kann vergleiche VwGH 15.12.2010, 2009/12/0203). In welchen konkreten Situationen dies der Fall ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120037.L01Im RIS seit
11.05.2023Zuletzt aktualisiert am
04.07.2023