Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §38Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/06/0196 E 26. Juni 2014 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage, ob ein konsentierter Bestand vorliegt (ein Zubau setzt einen rechtmäßigen Bestand voraus), ist bei der Erteilung der Baubewilligung für einen Zubau nur als Vorfrage zu beurteilen.
Schlagworte
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021060135.L01Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
05.06.2023