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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6Beachte
Rechtssatz
Eine Forderung ist erst dann auszuweisen, wenn sie entstanden ist. Insbesondere Schadenersatzforderungen werden erst dann anzusetzen sein, wenn sie (im Wesentlichen) unbestritten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022130018.J02Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023