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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung. Die Gegenleistung kann auch unter den Selbstkosten liegen (vgl. VwGH 25.11.2015, 2012/13/0017, mwN).Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung. Die Gegenleistung kann auch unter den Selbstkosten liegen vergleiche VwGH 25.11.2015, 2012/13/0017, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130085.L03Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025