Index
20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1988 §28Rechtssatz
Nach §§ 15a und 16 MRG sind für Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen Vereinbarungen über die Miete nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe zulässig. Träfe es zu, dass das vom Steuerpflichtigen vermietete Haus dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, dann durfte als Miete nur der nach § 15a iVm § 16 MRG angemessene Mietzins verrechnet werden. Eine derartige Miethöhe könnte auch dann nicht als fremdunüblich angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige unter Verstoß gegen die Bestimmungen des MRG den anderen Mietern einen höheren Mietzins als den gesetzlich erlaubten in Rechnung gestellt oder gesetzwidrigerweise den Befristungsabschlag nicht zur Anwendung gebracht hat. Das ergibt sich schon daraus, dass jeder Mieter eine Überprüfung des Mietzinses bei Gericht beantragen kann und bei Obsiegen der jeweilige höchstzulässige Mietzins zur Anwendung kommt bzw. eine entsprechende Rückzahlung zu erfolgen hat.Nach Paragraphen 15 a und 16 MRG sind für Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen Vereinbarungen über die Miete nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe zulässig. Träfe es zu, dass das vom Steuerpflichtigen vermietete Haus dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, dann durfte als Miete nur der nach Paragraph 15 a, in Verbindung mit Paragraph 16, MRG angemessene Mietzins verrechnet werden. Eine derartige Miethöhe könnte auch dann nicht als fremdunüblich angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige unter Verstoß gegen die Bestimmungen des MRG den anderen Mietern einen höheren Mietzins als den gesetzlich erlaubten in Rechnung gestellt oder gesetzwidrigerweise den Befristungsabschlag nicht zur Anwendung gebracht hat. Das ergibt sich schon daraus, dass jeder Mieter eine Überprüfung des Mietzinses bei Gericht beantragen kann und bei Obsiegen der jeweilige höchstzulässige Mietzins zur Anwendung kommt bzw. eine entsprechende Rückzahlung zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130160.L01Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023