RS Vwgh 2023/4/20 Ra 2021/19/0481

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Veröffentlicht am 20.04.2023
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Index

E3R E19104000
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §5 Abs1
BFA-VG 2014 §21 Abs3
VwRallg
32013R0604 Dublin-III

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/01/0142 E 6. August 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Auf die Zielsetzung des Gesetzgebers, das Verfahren über eine im Zulassungsverfahren - im Besonderen gegen eine zurückweisende Entscheidung - erhobene Beschwerde rasch einer Erledigung zuzuführen, ist Bedacht zu nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob mit der in der gebotenen Eile zu treffenden Entscheidung über die Beschwerde auch das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz insgesamt beendet werden kann (vgl. VwGH 30.6.2016, Ra 2016/19/0072, Rn. 44).Auf die Zielsetzung des Gesetzgebers, das Verfahren über eine im Zulassungsverfahren - im Besonderen gegen eine zurückweisende Entscheidung - erhobene Beschwerde rasch einer Erledigung zuzuführen, ist Bedacht zu nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob mit der in der gebotenen Eile zu treffenden Entscheidung über die Beschwerde auch das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz insgesamt beendet werden kann vergleiche VwGH 30.6.2016, Ra 2016/19/0072, Rn. 44).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021190481.L02

Im RIS seit

26.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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