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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/12/0031 E 14. Dezember 2022 RS 1Stammrechtssatz
Ein Anspruch auf Versorgungsgenuss der überlebenden Ehefrau ist gemäß § 19 Abs. 1 PG 1965 danach zu beurteilent, ob am Sterbetag ihres früheren Ehemannes ein Unterhaltsanspruch der überlebenden Ehefrau auf Grund des Scheidungsvergleiches bestand oder nicht.Ein Anspruch auf Versorgungsgenuss der überlebenden Ehefrau ist gemäß Paragraph 19, Absatz eins, PG 1965 danach zu beurteilent, ob am Sterbetag ihres früheren Ehemannes ein Unterhaltsanspruch der überlebenden Ehefrau auf Grund des Scheidungsvergleiches bestand oder nicht.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120065.L01Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
04.07.2023