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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/01/0453 B 22. Februar 2021 RS 2Stammrechtssatz
Wird ein fristgebundenes Anbringen bei einer unzuständigen Stelle eingebracht, so erfolgt eine Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters. Die für die Erhebung der Revision geltende Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Revision noch innerhalb der Frist einem Zustelldienst zur Beförderung an die zuständige Stelle übergeben wird oder bei dieser einlangt. War die Revisionsfrist schon im für den Verwaltungsgerichtshof frühestmöglichen Zeitpunkt zur Weiterleitung abgelaufen, kann von einer Weiterleitung abgesehen werden (VwGH 9.10.2019, Ra 2018/06/0257, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030079.L01Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
13.06.2023