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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ob im Zusammenhang mit einer Vermietung von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex ante Betrachtung zu beurteilen (vgl. VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0042). Folglich kann auch im Falle einer Vermietung einer Eigentumswohnung eine Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 BAO vorliegen, welche die Erlassung vorläufiger Bescheide rechtfertigt.Ob im Zusammenhang mit einer Vermietung von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex ante Betrachtung zu beurteilen vergleiche VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0042). Folglich kann auch im Falle einer Vermietung einer Eigentumswohnung eine Ungewissheit iSd Paragraph 200, Absatz eins, BAO vorliegen, welche die Erlassung vorläufiger Bescheide rechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150093.L05Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
19.01.2024