RS Vwgh 2023/4/21 Ra 2022/15/0093

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Veröffentlicht am 21.04.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/15/0094

Rechtssatz

Das Finanzamt hat in den Umsatzsteuerbescheiden darauf verwiesen, dass die Bescheidbegründung gesondert zugehen werde, was auch erfolgt ist. Ein derartiger Verweis ist zulässig (vgl. VwGH 20.1.2005, 2002/14/0116).Das Finanzamt hat in den Umsatzsteuerbescheiden darauf verwiesen, dass die Bescheidbegründung gesondert zugehen werde, was auch erfolgt ist. Ein derartiger Verweis ist zulässig vergleiche VwGH 20.1.2005, 2002/14/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150093.L01

Im RIS seit

24.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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