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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag VorarlbergHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/06/0067 B 1. August 2018 RS 1Stammrechtssatz
Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre (vgl. etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre vergleiche etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060060.L01Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
05.06.2023