RS Vwgh 2023/4/24 Ra 2023/06/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2023
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/06/0067 B 1. August 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre (vgl. etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre vergleiche etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060060.L01

Im RIS seit

24.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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