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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Absonderungen nach § 7 EpidemieG 1950 haben grundsätzlich mit Bescheid zu erfolgen und hat die Anordnung dabei in die Zukunft gerichtet zu sein (siehe ausführlich VwGH 23.11.2021, Ra 2021/09/0173).Absonderungen nach Paragraph 7, EpidemieG 1950 haben grundsätzlich mit Bescheid zu erfolgen und hat die Anordnung dabei in die Zukunft gerichtet zu sein (siehe ausführlich VwGH 23.11.2021, Ra 2021/09/0173).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090136.L04Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023