RS Vwgh 2023/4/26 Ra 2022/09/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2023
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §56
EpidemieG 1950 §7
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Absonderungen nach § 7 EpidemieG 1950 haben grundsätzlich mit Bescheid zu erfolgen und hat die Anordnung dabei in die Zukunft gerichtet zu sein (siehe ausführlich VwGH 23.11.2021, Ra 2021/09/0173).Absonderungen nach Paragraph 7, EpidemieG 1950 haben grundsätzlich mit Bescheid zu erfolgen und hat die Anordnung dabei in die Zukunft gerichtet zu sein (siehe ausführlich VwGH 23.11.2021, Ra 2021/09/0173).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090136.L04

Im RIS seit

24.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten