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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §14 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/02/0096 B 24. Juni 2019 RS 1Stammrechtssatz
Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020019.L02Im RIS seit
06.06.2023Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023