RS Vwgh 2023/5/5 Ra 2022/03/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.2023
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40/01 Verwaltungsverfahren

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2022/03/0192 E 15.05.2023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/03/0095 E 22. November 2016 VwSlg 19487 A/2016 RS 5

Stammrechtssatz

Ob die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, ist von der Verwaltungsstrafbehörde - im Falle einer Beschwerde vom VwG - als Vorfrage zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030280.L04

Im RIS seit

06.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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