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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §90Rechtssatz
Aus der Beistandspflicht als Ehegatte lassen sich weder ein Bedarf noch private Interessen iSd §§ 21, 22 WaffG 1996 ableiten, die einem solchen die Ausstellung eines Waffenpasses verschaffen könnten (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/03/0072, betreffend Gefährdung der Ehefrau im Rahmen ihrer Berufstätigkeit).Aus der Beistandspflicht als Ehegatte lassen sich weder ein Bedarf noch private Interessen iSd Paragraphen 21, 22, WaffG 1996 ableiten, die einem solchen die Ausstellung eines Waffenpasses verschaffen könnten vergleiche VwGH 27.1.2011, 2010/03/0072, betreffend Gefährdung der Ehefrau im Rahmen ihrer Berufstätigkeit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030090.L07Im RIS seit
28.06.2023Zuletzt aktualisiert am
28.06.2023