RS Vwgh 2023/5/8 Ra 2022/03/0041

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Veröffentlicht am 08.05.2023
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGB §107 Abs1
WaffG 1996 §12 Abs1

Rechtssatz

Eine gefährliche Drohung gemäß § 107 Abs. 1 StGB kann ein für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Waffenverbots relevantes Bild von der Persönlichkeit eines Menschen vermitteln und vermag wegen des damit zu Tage getretenen Aggressionspotentials ein Waffenverbot zu rechtfertigen (vgl. VwGH 21.11.2022, Ra 2022/03/0262, mwN).Eine gefährliche Drohung gemäß Paragraph 107, Absatz eins, StGB kann ein für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Waffenverbots relevantes Bild von der Persönlichkeit eines Menschen vermitteln und vermag wegen des damit zu Tage getretenen Aggressionspotentials ein Waffenverbot zu rechtfertigen vergleiche VwGH 21.11.2022, Ra 2022/03/0262, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030041.L07

Im RIS seit

13.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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