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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §24 Abs1 idF 2017/I/066Rechtssatz
Investitionen, die in ein Unternehmen erfolgen, sind für sich noch nicht ausreichend, um einen Transfer von Investitionskapital im Sinn § 24 Abs. 1 AuslBG darstellen zu können. Für die Bejahung eines derartigen Kapitaltransfers ist es erforderlich, dass es sich bei dem in Rede stehenden Kapital um vom Antragsteller vom Ausland aus nach Österreich transferierte Gelder handelt oder (wenn ein Darlehen in Rede steht) dass das aus einem Darlehen resultierende Rückzahlungsaufkommen aus vom Ausland nach Österreich transferierten Geldern stammt (vgl. VwGH 13.10.2011, 2008/22/0901).Investitionen, die in ein Unternehmen erfolgen, sind für sich noch nicht ausreichend, um einen Transfer von Investitionskapital im Sinn Paragraph 24, Absatz eins, AuslBG darstellen zu können. Für die Bejahung eines derartigen Kapitaltransfers ist es erforderlich, dass es sich bei dem in Rede stehenden Kapital um vom Antragsteller vom Ausland aus nach Österreich transferierte Gelder handelt oder (wenn ein Darlehen in Rede steht) dass das aus einem Darlehen resultierende Rückzahlungsaufkommen aus vom Ausland nach Österreich transferierten Geldern stammt vergleiche VwGH 13.10.2011, 2008/22/0901).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022220132.L02Im RIS seit
27.06.2023Zuletzt aktualisiert am
13.07.2023