Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GebG 1957 §17Rechtssatz
Aus dem in § 17 GebG 1957 normierten Urkundenprinzip folgt nicht, dass im Rahmen der Auslegung des Urkundeninhalts die Nichtanwendbarkeit des MRG und damit das Bestehen eines ordentlichen Kündigungsrechts nicht geprüft werden dürfte.Aus dem in Paragraph 17, GebG 1957 normierten Urkundenprinzip folgt nicht, dass im Rahmen der Auslegung des Urkundeninhalts die Nichtanwendbarkeit des MRG und damit das Bestehen eines ordentlichen Kündigungsrechts nicht geprüft werden dürfte.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023160056.L01Im RIS seit
27.06.2023Zuletzt aktualisiert am
28.06.2023