RS Vwgh 2023/5/17 Ra 2023/16/0056

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Veröffentlicht am 17.05.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §17
MRG
VwRallg

Rechtssatz

Aus dem in § 17 GebG 1957 normierten Urkundenprinzip folgt nicht, dass im Rahmen der Auslegung des Urkundeninhalts die Nichtanwendbarkeit des MRG und damit das Bestehen eines ordentlichen Kündigungsrechts nicht geprüft werden dürfte.Aus dem in Paragraph 17, GebG 1957 normierten Urkundenprinzip folgt nicht, dass im Rahmen der Auslegung des Urkundeninhalts die Nichtanwendbarkeit des MRG und damit das Bestehen eines ordentlichen Kündigungsrechts nicht geprüft werden dürfte.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023160056.L01

Im RIS seit

27.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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