Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs1Rechtssatz
Die Zahlung des Entgelts im Rahmen eines Dienstverhältnisses unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer; eine Umsatzsteuerpflicht (vgl. dazu VwGH 29.1.2020, Ra 2019/13/0115) besteht insoweit aber nicht.Die Zahlung des Entgelts im Rahmen eines Dienstverhältnisses unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer; eine Umsatzsteuerpflicht vergleiche dazu VwGH 29.1.2020, Ra 2019/13/0115) besteht insoweit aber nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130096.L05Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023