Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10Rechtssatz
Sind die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse seit dem Zeitpunkt des Leistungsbezuges sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht unverändert geblieben, bleibt kein Raum für eine Vorsteuerberichtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130096.L04Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023