Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
AVG §17Rechtssatz
Die Frage, ob eine - seine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte verletzende - unbefugte Bauführung vorliegt oder ob die baulichen Anlagen oder Maßnahmen bzw. deren Nutzung vorschriftswidrig sind, und dem Nachbarn somit ein Recht auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zusteht, kann nur anhand des Bauaktes beurteilt werden, weshalb dem Nachbarn bereits vor Einleitung eines solchen Verfahrens ein Einsichtsrecht in den betreffenden Bauakt zukommen muss.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021060121.L03Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023