RS Vwgh 2023/5/19 Ra 2021/06/0121

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Veröffentlicht am 19.05.2023
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17
AVG §8
BauG Stmk 1995 §26 Abs1
BauG Stmk 1995 §41 Abs6

Rechtssatz

Die Frage, ob eine - seine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte verletzende - unbefugte Bauführung vorliegt oder ob die baulichen Anlagen oder Maßnahmen bzw. deren Nutzung vorschriftswidrig sind, und dem Nachbarn somit ein Recht auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zusteht, kann nur anhand des Bauaktes beurteilt werden, weshalb dem Nachbarn bereits vor Einleitung eines solchen Verfahrens ein Einsichtsrecht in den betreffenden Bauakt zukommen muss.

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021060121.L03

Im RIS seit

20.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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