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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/19/0077 E 19. September 1996 RS 2Stammrechtssatz
Für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt es nicht
bloß auf die tatsächliche politische Gesinnung des Asylwerbers
an, auch die ihm seitens der Verfolger unterstellte politische
Gesinnung ist asylrechtlich relevant.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200110.L01Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
12.07.2023