Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
AWG 2002 §13jBeachte
Rechtssatz
Bei dem Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen handelt es sich um eine der Umsetzung von Unionsrecht dienende, bundeseinheitlich zu treffende Maßnahme der Vermeidung im Sinne der Abfallwirtschaft mit dem eindeutig formulierten Ziel, dass Kunststofftragetaschen im Sinne dieser Bestimmung nicht mehr in Umlauf kommen sollen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050066.L05Im RIS seit
04.07.2023Zuletzt aktualisiert am
13.07.2023