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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/05/0133 E 30. April 2013 RS 2Stammrechtssatz
Für die Parteistellung des Nachbarn kommt es lediglich auf die Möglichkeit einer Rechtsverletzung an, nicht aber darauf, ob diese durch das Bauvorhaben auch erfolgt.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020060122.L02Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023