RS Vwgh 2023/5/25 Ra 2020/06/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2023
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/05/0133 E 30. April 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Parteistellung des Nachbarn kommt es lediglich auf die Möglichkeit einer Rechtsverletzung an, nicht aber darauf, ob diese durch das Bauvorhaben auch erfolgt.

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020060122.L02

Im RIS seit

20.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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