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L82000 BauordnungBeachte
Rechtssatz
Die Vorschriften über die Entfernung baulicher Anlagen von der Grundstücksgrenze (§ 6 Tir BauO 2022) haben keine Anwendung zu finden, wenn sich zwischen dem Bauplatz und dem Nachbargrundstück eine Verkehrsfläche befindet. Nachbarn können die Nichteinhaltung der Abstandsbestimmungen gegenüber Verkehrsflächen gemäß § 5 leg. cit nicht geltend machen (vgl. VwGH 2.11.2016, Ra 2016/06/0129).Die Vorschriften über die Entfernung baulicher Anlagen von der Grundstücksgrenze (Paragraph 6, Tir BauO 2022) haben keine Anwendung zu finden, wenn sich zwischen dem Bauplatz und dem Nachbargrundstück eine Verkehrsfläche befindet. Nachbarn können die Nichteinhaltung der Abstandsbestimmungen gegenüber Verkehrsflächen gemäß Paragraph 5, leg. cit nicht geltend machen vergleiche VwGH 2.11.2016, Ra 2016/06/0129).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060071.L03Im RIS seit
06.07.2023Zuletzt aktualisiert am
13.07.2023