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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 Z1Rechtssatz
Stattgebung - Wiederaufnahme von Verfahren nach dem NAG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden in Bestätigung eines Bescheides des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz mehrere rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, in denen dem Revisionswerber, einem kosovarischen Staatsangehörigen, Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erteilt worden waren, gemäß § 69 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 AVG von Amts wegen wiederaufgenommen und die jeweiligen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde eine Änderung der Rechtsposition des Revisionswerbers bewirkt, sodass dieses Erkenntnis einem Vollzug in Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich ist.Stattgebung - Wiederaufnahme von Verfahren nach dem NAG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden in Bestätigung eines Bescheides des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz mehrere rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, in denen dem Revisionswerber, einem kosovarischen Staatsangehörigen, Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erteilt worden waren, gemäß Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, AVG von Amts wegen wiederaufgenommen und die jeweiligen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde eine Änderung der Rechtsposition des Revisionswerbers bewirkt, sodass dieses Erkenntnis einem Vollzug in Sinn des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG zugänglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023220079.L01Im RIS seit
25.09.2023Zuletzt aktualisiert am
25.09.2023