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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PMG 2011 §3 Abs1Rechtssatz
Jeder Unternehmer innerhalb der Vertriebskette, die an das Inverkehrbringen anknüpft, kann für eine Übertretung des PMG 2011 in Anspruch genommen werden. Dies selbst dann, wenn die Sorgfaltspflichtverletzung auf eine vorgelagerte Vertriebsstufe (etwa die des Importeurs) zurückzuführen ist. Um die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften darzustellen, reicht der pauschale Hinweis auf eine Kontrolle der Kennzeichnung und äußere Kontrolle des Produktes durch einen (Zwischen-)Händler nicht aus.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070047.L01Im RIS seit
04.07.2023Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023