RS Vwgh 2023/6/6 Ra 2022/19/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2023
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/19/0264
Ra 2022/19/0265

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 13

Stammrechtssatz

Verbleiben beim VwG nach einer ausführlichen Befragung des Konvertiten Zweifel an dessen wahrer innerer Einstellungsänderung und Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Scheinkonversion, so kommt aber einer Befragung von Zeugen (wie Priestern, Taufpaten) umso mehr Bedeutung zu (VwGH 26.3.2019, Ra 2018/19/0603).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022190263.L01

Im RIS seit

04.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten